Bilder von Chemnitz (Roter Turm)
Roter Turm - Er ist das älteste erhalten gebliebene Wahrzeichen der Stadt Chemnitz. Der Rote Turm ist mit seinen roten Porphyrtuffsteinen das Wahrzeichen der Stadt und eines der wenigen historischen Reste in der heutigen Stadt.
Er diente lange Zeit als Gerichtssitz und Stadtgefängnis.
Seit Bestehen der Stadt Chemnitz ist er jedoch in deren Stadtbefestigung einbezogen und blieb nach Abbruch der Befestigungsanlage im 19. Jahrhundert als einziger von 24 Türmen erhalten.

Im Zuge der Landesbesiedlung während der feudalen deutschen Ostexpansion entstanden etwa 1125- 1135 im späteren Stadtgebiet von Chemnitz mehrere Dörfer und ein Herrensitz mit Dienstsiedlung, der einem Vasallen des Königs zur Gebietsverwaltung anvertraut war. Noch am Anfang des 13. Jahrhunderts war dieser Sitz als "curia Richolf " -Hof des Richolf - urkundlich nachweisbar: In dessen Nähe gelegene Grundstücke hießen noch weit bis ins 16. Jahrhundert hinein "Hofereite " bzw."Hofehaus ". Der vorüberführende Weg besaß den Namen Herrengasse bzw."Hofereite "; er endete in einem (Wiesen- )"Plan ".
Etwa im 4. Jahrzehnt des 12. Jh., zur Zeit des Beginns des Gottesdienstes in dem, von König Lothar von Supplinburg wohl 1127 gegründeten Chemnitzer Benediktinerklosters ging der Hof in die Verwaltung des für das Kloster zuständigen weltlichen Vogts, Markgraf Konrad von Meißen, über. Mit der Vogtei, die wiederum von einem Vertrauten Konrads ausgeübt wurde, war die Blutgerichtsbarkeit für den gesamten Klosterbezirk verbunden.- Davon wird der alte Name Roter Turm abzuleiten sein.
Wahrscheinlich 1165 gründete Kaiser Friedrich I. (Barbarossa ) die Stadt Chemnitz, unmittelbar neben dem Dorf Kamenice. Zusammen mit dem Hof Roter Turm wurde diese Siedlung in das Stadtgebiet aus strategischen Gründen einbezogen. Von diesem Zeitpunkt ab lagen die städtischen Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen bei einem in kaiserlichem Auftrag amtierenden Stadtvogt, der sich seinen Festen Hof neben der Jakobikirche am Markt erbaute.
Daraus ging später das bürgerliche Rathaus hervor. Aus praktischen Gründen verblieb jedoch der Sitz des vollziehenden Richters beim Roten Turm.
Zu den Rechtssachen gehören auch die Liegenschaften und Steuerangelegenheiten der Bürger- Deren verschiedene Verzeichnisse begannen deshalb stets "beym Rothen thorm ".
Ein bürgerliches Stadtgericht gibt es erst seit 1423, als der Rat dem damaligen Landesherrn die Gerichtsbarkeit abgekauft hatte. Der feste Hof sank schließlich zum bloßen Stadtgefängnis herab, in dem, wenn es den Gerichtspersonen notwendig erschien, Geständnisse auch durch die Folter erpreßt wurden, Die Funktion als Gefängnis währte bis gegen 1900.
Im 2. Weltkrieg wurde der Turm wie die ihn umgebende Bebauung zerstört. 1957/ 58 konnte er nach umfanpreichen baugeschichtlichen und archäologischen Untersuchungen wieder aufgebaut und als museale Einrichtung neu eröffnet werden. Damals wurde der heutige Eingang durch die Mauer gebrochen.
In der DDR in das Stadthallenensemble eingebunden, entsteht heute in seiner direkten Nähe die "Neue Innenstadt " von Chemnitz.