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Kollektiv

 

Definition, Bedeutung, Erklärung im Lexikon

Der Begriff Kollektiv kommt aus dem Lateinischen und beschreibt eine Lebens- oder Arbeitsgruppe, in der die Gruppenaufgaben gemeinschaftlich angegangen werden. In der DDR entsprach der Begriff Kollektiv ungefähr dem, was man früher nur im Westen Team nannte, wobei es auch große Kollektive gab, die durch das Wort Team nicht mehr erfaßt werden. Kritiker der Bildung von Kollektiven unterstellen, dass dabei das Bewusstsein des Einzelnen durch das Bewusstsein der Gruppe als Gesamtheit verdrängt werde. An die Stelle der persönlichen Verantwortung trete daher die Verantwortlichkeit der Gruppe und des einzelnen gegenüber (siehe auch Kollektivismus und Soziologie). In der Wahrscheinlichkeitsrechnung wird der Begriff Kollektiv für eine bestimmte Menge von nicht gesetzmäßig sich einstellender Ergebnisse von Reihenversuchen verwendet. Das wohl bekannteste Kollektiv der Fernsehgeschichte werden wohl die Borg aus der Science-Fiction-Serie Star Trek sein.

Quelle: http://www.net-lexikon.de/Kollektiv.html

 

"Kollektiv [lat.], Gemeinschaft, Gruppe; in der Theorie insbes. sozialist. Gesellschaftssysteme eine von gemeinsamen Zielvorstellungen getragene Arbeits- und Produktionsgemeinschaft, die von gegenseitiger Unterstützung bei gleichen Rechten und Pflichten abhängig ist."

Quelle: Meyers Lexikon

 

"Kol|lek|tiv 1. a) Gruppe, in der Menschen zusammen leben [u. in der die Persönlichkeit des Einzelnen von untergeordneter Bedeutung ist]; b) Gruppe, in der die Menschen zusammen arbeiten; Team. 2. in den sozialistischen Staaten von gemeinsamen Zielvorstellungen u. Überzeugungen getragene [Arbeits- u. Produktions]gemeinschaft."

Quelle: Duden

 
   
   
   
 
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